Unter „Sportstätten im Freien“ fallen auch unsere Bogenanlagen. Diese können ab 11.5.2020 wieder genutzt werden. Nachfolgende Punkte des Hygienekonzepts sind zu beachten.
Weiterhin gilt:
Schießsportanlagen in geschlossenen Räumen dürfen noch nicht geöffnet, d.h. genutzt werden, ebenso die Schützenstuben.
Bitte bei der Teilöffnung der Schießsportanlage folgende Punkte beachten:
1. Da beim Zugang auf die Standanlage eine Begegnung mit einer Distanz von mindestens 1,50 m nicht gewährleistet werden kann, ist eine Maskenpflicht unabdingbar. Für den Trainingsbetrieb gelten hierzu aber eingeschränkte Vorgaben.
Die Masken sind während der Vorbereitung und Standbelegung zu tragen. Sie können zum Training abgenommen werden, wenn die Mindestabstände zu den beiden Nachbarschützen eingehalten werden.
2. Im Eingangsbereich ist ein Desinfektionsmittel für das Reinigen der Hände vorzuhalten. Entsprechend sind die Mitglieder anzuhalten beim Betreten der Bogenanlage die Hände zu desinfizieren.
3. KK- und Pistolenstand sind auf direktem Weg (mit Maske) anzu Die Standanlage ist auf direktem Weg (mit Maske) anzusteuern.
4. Das Vorbereiten der Bögen ist im Wartebereich der Schützen vorzunehmen unter Beachtung des Mindestabstands zu anderen Sportlern.
5. Maximal zwei Schützen dürfen nacheinander auf eine Scheibe schießen. Ein zeitgleiches Schießen auf eine Scheibe ist nicht erlaubt.
Der Aufenthalt während des Schießens ist im Warteraum unter Beachtung der Abstandsvorgabe von 1,50 m zum Nachbarschützen erlaubt.
6. Das Belegen der Stände durch die Schützen muss unter Tragen der Schutzmasken erfolgen.
Maximal zwei Schützen können nacheinander auf eine Scheibe schießen. Ein zeitgleiches Schießen auf eine Scheibe durch zwei Personen ist nicht erlaubt.
7. Die Masken können während der Trainingssitzung abgenommen werden. Sie müssen aber bei Verlassen des Standes wieder aufgelegt werden.
8. Die Standaufsicht/Trainer muss bei Hilfestellung eine Maske tragen.
9. Nach der Trainingssitzung gilt wieder die Maskenpflicht
10. Die Standanlage ist auf direktem Weg zu verlassen. Ggfls. und – soweit bautechnisch möglich – auf vom Zugang getrenntem Weg. Hierdurch vermeiden wir Begegnungsverkehr.
11. Je nach Größe der Toilettenanlagen dürfen diese nur von einer, maximal zwei Personen zeitgleich genutzt werden. Die Maskenpflcht ist zu beachten.
12. über die Teilnehmer einer Trainingssitzung ist eine Liste zu führen damit die Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist.
Dies gilt im übrigen auch für das freie Training.
13. Sinngemäß gilt dieser Leitfaden auch für das freie Training.
Ein Aufenthalt vor bzw. nach dem Training ist auf der Bogenanlage nach der Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg nicht erlaubt.
Schützenkreis Ortenau KSM Klaus Stoffel
Besondere Regelungen für die SSG Hohberg
1. In der Pergola dürfen zeitgleich von maximal 3 Personen die Bögen vorbereitet werden. (Je Tisch eine Person).
2. Im Wartebereich der Bogenschützen (Wiese) können Bögen jederzeit vorbereitet werden, wenn die Mindestabstände eingehalten werden.
3. Der Aufenthalt unter der Pergola ist vor und nach dem Training nicht erlaubt.
4. Das zeitgleiche Betreten und der Aufenthalt in der Hütte ist nur für eine Person möglich.
Hier als PDF zum Download -> Corona SSG Bogen