Nach wie vor lässt die Rechtsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg noch keine Öffnung von Sportstätten wieder zu. Deshalb müssen wir unsere Sportanlage weiterhin nunmehr vorläufig bis
26.5.2020
geschlossen halten.
Nach wie vor lässt die Rechtsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg noch keine Öffnung von Sportstätten wieder zu. Deshalb müssen wir unsere Sportanlage weiterhin nunmehr vorläufig bis
26.5.2020
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